Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Klink International B.V.
Erstellt am 25. April 2025.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Klink International B.V., ansässig an der Marssteden 150, 7547 TD Enschede, eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 94934916.
Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Klink International B.V.: Klink International B.V., eingetragen bei der niederländischen Handelskammer unter der Nummer 94934916.
Unternehmen: die Gegenpartei, die in Ausübung eines Unternehmens oder Berufs handelt.
Verbraucher: die Gegenpartei, die nicht in Ausübung eines Unternehmens oder Berufs handelt.
Fernabsatzkauf: der Vertrag zwischen der Gegenpartei und Klink International B.V., bei dem im Rahmen eines von Klink International B.V. organisierten Systems für den Fernabsatz bis zum Abschluss des Vertrags ausschließlich eine oder mehrere Techniken der Fernkommunikation verwendet werden, wie etwa eine Website, Telefon oder andere Kommunikationsmittel.
Vertrag: jeder zwischen Klink International B.V. und der Gegenpartei geschlossene Vertrag.
Produkt: alle Sachen, die Gegenstand des zwischen der Gegenpartei und Klink International B.V. geschlossenen Vertrags sind.
Gutschein: ein Wertgutschein, der die Echtheitsmerkmale erfüllt und gegen dessen Einlösung die Gegenpartei das Produkt ohne Zahlung oder mit Rabatt erhält.
Gegenpartei: die Person, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert und das Produkt abgenommen hat. Unter Gegenpartei werden sowohl Verbraucher als auch Unternehmen verstanden.
Artikel 1 – Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot, jede Offerte und jeden Vertrag zwischen Klink International B.V. und der Gegenpartei, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgewichen wurde.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für Verträge mit Klink International B.V., zu deren Ausführung Dritte eingeschaltet werden müssen.
- Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufsbedingungen oder anderer Allgemeiner Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird ausdrücklich ausgeschlossen.
- Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. In einem solchen Fall treten Klink International B.V. und die Gegenpartei in Verhandlungen, um neue Bestimmungen als Ersatz für die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen zu vereinbaren.
- Abweichungen vom Vertrag und von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich und ausdrücklich mit Klink International B.V. vereinbart wurden.
- Verlangt Klink International B.V. nicht stets die strikte Einhaltung dieser Bedingungen, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen nicht gelten oder dass Klink International B.V. in irgendeiner Weise das Recht verliert, in anderen Fällen die genaue Einhaltung dieser Bedingungen zu verlangen.
Artikel 2 – Angebote und/oder Offerten
- Angebote und/oder Offerten werden schriftlich und/oder elektronisch abgegeben, sofern dringende Umstände dies nicht unmöglich machen.
- Alle Angebote und/oder Offerten von Klink International B.V. sind freibleibend, sofern im Angebot und/oder in der Offerte keine Annahmefrist gesetzt wurde. Wurde eine Annahmefrist gesetzt, verfällt das Angebot und/oder die Offerte nach Ablauf dieser Frist.
- Klink International B.V. kann nicht an ihre Angebote und/oder Offerten gebunden werden, wenn die Gegenpartei nach Maßstäben von Treu und Glauben und den im Geschäftsverkehr geltenden Auffassungen hätte erkennen müssen, dass das Angebot und/oder die Offerte oder ein Teil davon einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthält.
- Weicht die Annahme – auch in untergeordneten Punkten – vom Angebot in der Offerte ab, ist Klink International B.V. daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht entsprechend dieser abweichenden Annahme zustande, sofern Klink International B.V. nichts anderes angibt.
- Eine zusammengesetzte Preisangabe verpflichtet Klink International B.V. nicht zur Lieferung eines Teils der im Angebot oder in der Offerte enthaltenen Waren zu einem entsprechenden Teil des angegebenen Preises.
- Angebote und/oder Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen oder Nachbestellungen.
Artikel 3 – Zustandekommen und Änderung des Vertrags
- Der Vertrag kommt durch die rechtzeitige Annahme des Angebots und/oder der Offerte von Klink International B.V. durch die Gegenpartei zustande.
- Stellt sich während der Durchführung des Vertrags heraus, dass für eine ordnungsgemäße Ausführung eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags erforderlich ist, wird Klink International B.V. die Gegenpartei hierüber so schnell wie möglich informieren. Die Parteien werden sodann rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen den Vertrag anpassen.
- Vereinbaren die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags, kann sich dadurch der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung ändern. Klink International B.V. wird die Gegenpartei hierüber so schnell wie möglich informieren.
- Hat die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle, quantitative und/oder qualitative Folgen, wird Klink International B.V. die Gegenpartei hierüber vorab informieren.
- Wurde ein Festpreis vereinbart, wird Klink International B.V. angeben, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrags Einfluss auf den Preis hat. Dabei wird Klink International B.V. nach Möglichkeit vorab einen Kostenvoranschlag erstellen.
- Klink International B.V. darf keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die Klink International B.V. zugerechnet werden können.
- Änderungen des ursprünglich geschlossenen Vertrags zwischen der Gegenpartei und Klink International B.V. sind erst gültig, wenn diese Änderungen mittels eines ergänzenden oder geänderten Vertrags schriftlich von beiden Parteien akzeptiert wurden.
Artikel 4 – Durchführung des Vertrags
- Klink International B.V. ist berechtigt, den Vertrag durch Dritte ausführen zu lassen.
- Klink International B.V. ist berechtigt, den Vertrag in Phasen auszuführen.
- Die Gegenpartei stellt Klink International B.V. rechtzeitig alle Daten oder Anweisungen zur Verfügung, die für die Durchführung des Vertrags erforderlich sind oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise verstehen muss, dass sie hierfür erforderlich sind.
- Werden die vorstehenden Daten und Anweisungen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Klink International B.V. berechtigt, die Durchführung des Vertrags auszusetzen. Die durch die Verzögerung entstehenden zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 5 – Preise
- Die Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben, sofern nicht anders angegeben.
- Die Preise verstehen sich exklusive Reise-, Aufenthalts-, Verpackungs-, Liefer- oder Versandkosten sowie Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben. Für Lieferungen außerhalb der Niederlande berechnet Klink International B.V. zusätzliche Versand- und Lieferkosten.
- Über sämtliche zusätzlichen Kosten wird Klink International B.V. die Gegenpartei rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags informieren oder Angaben machen, anhand derer diese Kosten von der Gegenpartei berechnet werden können.
Artikel 6 – Preisänderung
- Vereinbart Klink International B.V. mit der Gegenpartei bei Abschluss des Vertrags einen Festpreis, ist Klink International B.V. berechtigt, den Preis zu erhöhen, auch wenn der Preis ursprünglich nicht unter Vorbehalt angegeben wurde.
- Beabsichtigt Klink International B.V., den Preis zu ändern, wird sie die Gegenpartei hierüber so schnell wie möglich informieren.
- Erfolgt eine Preiserhöhung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss, kann die Gegenpartei den Vertrag durch schriftliche Erklärung kündigen, es sei denn:
- die Preiserhöhung ergibt sich aus einer gesetzlichen Befugnis oder Verpflichtung von Klink International B.V.;
- Klink International B.V. ist dennoch bereit, den Vertrag auf Grundlage des ursprünglich vereinbarten Preises auszuführen;
- vereinbart wurde, dass die Lieferung später als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
- Die Gegenpartei hat das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn der Preis mehr als drei Monate nach Vertragsabschluss erhöht wird, sofern nicht vereinbart wurde, dass die Lieferung später als drei Monate nach dem Kauf erfolgt.
Artikel 7 – Fernabsatzkauf
- Diese Bestimmung gilt ausschließlich für die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Verbraucher.
- Im Falle eines Fernabsatzkaufs muss die Lieferung spätestens innerhalb von dreißig Kalendertagen erfolgen.
- Im Falle eines Fernabsatzkaufs ist Klink International B.V. berechtigt, von der Gegenpartei eine Vorauszahlung von höchstens 50 % des Preises zu verlangen.
- Im Falle eines Fernabsatzkaufs hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag innerhalb von vierzehn Kalendertagen nach Erhalt der von Klink International B.V. gelieferten Waren ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
- Im Falle eines Fernabsatzkaufs hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag nach dreißig Kalendertagen zu widerrufen, wenn Klink International B.V. das Produkt nicht innerhalb von dreißig Kalendertagen geliefert hat, sofern die Parteien keine abweichende Lieferfrist vereinbart haben.
- Hat Klink International B.V. ihre Informationspflicht nicht erfüllt oder die Informationen nicht in der richtigen Form bereitgestellt, hat die Gegenpartei das Recht, den Vertrag innerhalb eines Jahres nach Erhalt der gelieferten Waren ohne Angabe von Gründen aufzulösen. Erfüllt Klink International B.V. innerhalb dieses Jahres dennoch die Informationspflicht, beginnt ab dem Tag der nachträglichen Erfüllung die Frist von vierzehn Kalendertagen zu laufen.
- Die Gegenpartei kann den Vertrag widerrufen, indem sie Klink International B.V. über info@klink.eu kontaktiert oder auf eine andere von ihr gewählte Weise.
- Sendet die Gegenpartei die gelieferten Waren zurück, muss sie diese in einer ordnungsgemäßen Verpackung, mit sämtlichem gelieferten Zubehör und im Originalzustand zurücksenden. Die Versandkosten der Rücksendung gehen auf Risiko und Kosten der Gegenpartei.
- Hat die Gegenpartei ihr Widerrufsrecht nur teilweise ausgeübt, werden die Versandkosten nicht erstattet.
- Hat die Gegenpartei ihr Widerrufsrecht ausgeübt, ist sie verpflichtet, die Waren innerhalb von vierzehn Kalendertagen zurückzusenden, nachdem sie Klink International B.V. über den Widerruf informiert hat.
- Hat die Gegenpartei ihr Widerrufsrecht ausgeübt, erstattet Klink International B.V. spätestens vierzehn Kalendertage nach Auflösung des Vertrags den vollständigen gezahlten Betrag einschließlich der Versandkosten zurück, sofern das zurückgesandte Produkt ordnungsgemäß eingegangen ist.
- Sind die Waren nicht lieferbar, informiert Klink International B.V. die Gegenpartei hierüber so schnell wie möglich und erstattet spätestens innerhalb von vierzehn Kalendertagen den gezahlten Betrag zurück. Vereinbaren Klink International B.V. und die Gegenpartei die Lieferung eines Produkts ähnlicher Qualität und ähnlichen Preises, trägt Klink International B.V. die Kosten der Rücksendung. Dies gilt ausschließlich, wenn die Gegenpartei ihr Widerrufsrecht innerhalb der Widerrufsfrist ausübt.
- Die Bestimmungen dieses Artikels gelten nicht, wenn sich der Vertrag bezieht auf:
- versiegelte Produkte, deren Versiegelung von der Gegenpartei entfernt wurde;
- Hygieneprodukte, deren Versiegelung von der Gegenpartei entfernt wurde;
- Produkte, die mit Zustimmung der Gegenpartei bereits innerhalb der Widerrufsfrist geliefert werden;
- Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zurückgesandt werden können;
- Produkte, die schnell verderben oder veralten können;
- Produkte persönlicher Natur;
- maßgefertigte Produkte.
Artikel 8 – Lieferung
- Die Lieferung an die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Verbraucher erfolgt dadurch, dass die Sache der Gegenpartei übergeben wird. Nach der Lieferung geht das Risiko der Sache auf die Gegenpartei über.
- Die Lieferung an die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Unternehmen erfolgt dadurch, dass die Sache der Gegenpartei zur Verfügung gestellt wird. Nach der Lieferung geht das Risiko der Sache auf die Gegenpartei über.
- Die Lieferung erfolgt ab Werk Klink International B.V. oder an die von der Gegenpartei angegebene Adresse, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Waren zum Zeitpunkt der Übergabe abzunehmen, sofern dies nicht mit erheblichen Einwänden oder unangemessenen Kosten verbunden ist.
- Verweigert die Gegenpartei am Lieferort die Annahme der Sache oder ist sie nachlässig bei der Bereitstellung von Daten oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, werden die zur Lieferung bestimmten Waren auf Risiko und Kosten der Gegenpartei eingelagert, nachdem Klink International B.V. die Gegenpartei hierüber informiert hat.
Artikel 9 – Lieferfristen
- Die Lieferung erfolgt innerhalb einer von Klink International B.V. angegebenen Frist. Wurde für die Lieferung eine Frist vereinbart oder angegeben, dient diese lediglich als Richtwert und gilt niemals als verbindliche Ausschlussfrist.
- Benötigt Klink International B.V. Daten oder Anweisungen der Gegenpartei, die für die Lieferung erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst, nachdem die Gegenpartei diese bereitgestellt hat.
- Bei Überschreitung der Lieferfrist hat die Gegenpartei Klink International B.V. schriftlich in Verzug zu setzen und eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu gewähren.
- Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung dauerhaft unmöglich geworden ist oder anderweitig feststeht, dass Klink International B.V. ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht erfüllen wird. Erfolgt die Lieferung nicht innerhalb dieser Frist, ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und/oder Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 10 – Gefahrübergang bei Verbrauchern
- Die Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, bleiben bis zum Zeitpunkt der Übergabe an die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Verbraucher auf Rechnung und Risiko von Klink International B.V. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung der Waren geht auf die Gegenpartei über, sobald die Waren der Gegenpartei oder einem von ihr benannten Dritten übergeben werden.
- Die Waren, die Gegenstand des Vertrags sind, bleiben bis zur Zurverfügungstellung an die Gegenpartei in ihrer Eigenschaft als Unternehmen auf Rechnung und Risiko von Klink International B.V. Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf die Gegenpartei oder einen von ihr benannten Dritten über, sobald die Waren zur Verfügung gestellt wurden.
Artikel 11 – Zahlung
- Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf ein von Klink International B.V. angegebenes Bankkonto oder in bar zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Die Zahlung hat grundsätzlich im Voraus zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Wurde eine Zahlung im Nachhinein vereinbart, hat die Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in der von Klink International B.V. angegebenen Weise und in der fakturierten Währung zu erfolgen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Klink International B.V. und die Gegenpartei können vereinbaren, dass die Zahlung in Raten erfolgt. Wurde eine Ratenzahlung vereinbart, hat die Gegenpartei gemäß den im Vertrag festgelegten Fristen und Prozentsätzen zu zahlen.
- Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, einen geschuldeten Betrag wegen einer von ihr geltend gemachten Gegenforderung zu verrechnen.
- Einwendungen gegen die Höhe der Rechnung setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.
- Nach Ablauf von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gerät die Gegenpartei ohne Mahnung automatisch in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schuldet die Gegenpartei Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den fälligen Betrag, sofern der gesetzliche Zinssatz nicht höher ist.
- Im Falle von Insolvenz, Zahlungsaufschub oder Betreuung werden sämtliche Forderungen von Klink International B.V. gegenüber der Gegenpartei sofort fällig.
Artikel 12 – Inkassokosten
- Kommt die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, gehen sämtliche angemessenen außergerichtlichen Kosten zur Erlangung der Zahlung zu Lasten der Gegenpartei.
- Hinsichtlich der außergerichtlichen Inkassokosten hat Klink International B.V., sofern die Gegenpartei als Unternehmen handelt, abweichend von Artikel 6:96 Absatz 5 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten Anspruch auf eine Vergütung von 15 % des gesamten ausstehenden Hauptbetrags mit einem Mindestbetrag von € 90 pro Rechnung, die ganz oder teilweise unbezahlt geblieben ist.
- Hinsichtlich der außergerichtlichen Inkassokosten hat Klink International B.V., sofern die Gegenpartei als Verbraucher handelt, Anspruch auf die gesetzlich maximal zulässige Vergütung gemäß der Verordnung über außergerichtliche Inkassokosten.
- Sofern die Gegenpartei als Verbraucher handelt, hat Klink International B.V. erst Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen Inkassokosten, nachdem Klink International B.V. der Gegenpartei nach Eintritt des Verzugs eine Mahnung gesendet hat, in der die Gegenpartei aufgefordert wird, die offene Rechnung oder Rechnungen innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
- Eventuell entstandene angemessene Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten der Gegenpartei.
Artikel 13 – Gutschein
- Ein Gutschein kann ausschließlich bei Klink International B.V. eingelöst werden.
- Die Gegenpartei ist verpflichtet, einen Gutschein sorgfältig aufzubewahren. Im Falle von Diebstahl oder Verlust erfolgt keine Erstattung.
- Ein Gutschein ist nur während seiner Gültigkeitsdauer gültig. Die Gültigkeitsdauer ist auf dem Gutschein angegeben.
- Gutscheine können nicht zurückgegeben oder gegen Bargeld eingetauscht werden.
- Im Falle eines Fernabsatzkaufs können Gutscheine innerhalb von vierzehn Tagen zurückgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist können Gutscheine weder zurückgegeben noch gegen Bargeld eingetauscht werden.
Artikel 14 – Eigentumsvorbehalt
- Sämtliche von Klink International B.V. im Rahmen des Vertrags gelieferten Waren bleiben Eigentum von Klink International B.V., bis die Gegenpartei sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt und vollständig bezahlt hat.
- Zu den geschuldeten Beträgen gehören ebenfalls sämtliche Kosten und Zinsen, auch aus früheren und späteren Lieferungen und erbrachten Dienstleistungen, sowie Schadensersatzforderungen wegen Nichterfüllung.
- Solange das Eigentum an den gelieferten Waren nicht auf die Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren nicht weiterverkaufen, verpfänden oder anderweitig belasten, außer im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Artikel 15 – Aussetzung
- Erfüllt die Gegenpartei eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig, ist Klink International B.V. berechtigt, die Erfüllung der entsprechenden Verpflichtung auszusetzen. Bei teilweiser oder mangelhafter Erfüllung ist die Aussetzung nur zulässig, soweit die Nichterfüllung dies rechtfertigt.
- Darüber hinaus ist Klink International B.V. berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen, wenn:
- Klink International B.V. nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zur Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
- die Gegenpartei beim Abschluss des Vertrags aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
- Umstände eintreten, die derart sind, dass die Erfüllung des Vertrags unmöglich wird oder die unveränderte Fortsetzung des Vertrags von Klink International B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
- Klink International B.V. behält sich das Recht vor, Schadensersatz zu verlangen.
Artikel 16 – Vertragsauflösung
- Erfüllt die Gegenpartei eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß, ist Klink International B.V. berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern die Nichterfüllung aufgrund ihrer geringen Bedeutung die Auflösung nicht rechtfertigt.
- Darüber hinaus ist Klink International B.V. berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:
- Klink International B.V. nach Abschluss des Vertrags Umstände bekannt werden, die berechtigten Anlass zur Befürchtung geben, dass die Gegenpartei ihre Verpflichtungen nicht erfüllen wird;
- die Gegenpartei beim Abschluss des Vertrags aufgefordert wurde, Sicherheit für die Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu leisten und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist;
- aufgrund der Verzögerung seitens der Gegenpartei von Klink International B.V. nicht länger verlangt werden kann, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen;
- Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen oder die unveränderte Fortsetzung des Vertrags von Klink International B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann;
- die Gegenpartei für insolvent erklärt wird, Zahlungsaufschub beantragt, ein Schuldenregulierungsverfahren beantragt oder mit einer Pfändung ihres Vermögens konfrontiert wird;
- die Gegenpartei unter Betreuung gestellt wird;
- die Gegenpartei verstirbt.
- Die Auflösung erfolgt durch schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention.
- Wird der Vertrag aufgelöst, werden sämtliche Forderungen von Klink International B.V. gegenüber der Gegenpartei sofort fällig.
- Löst Klink International B.V. den Vertrag aus den vorgenannten Gründen auf, haftet Klink International B.V. nicht für etwaige Kosten oder Schadensersatzansprüche.
- Ist die Auflösung der Gegenpartei zuzurechnen, haftet die Gegenpartei für den von Klink International B.V. erlittenen Schaden.
Artikel 17 – Höhere Gewalt
- Eine Pflichtverletzung kann weder Klink International B.V. noch der Gegenpartei zugerechnet werden, wenn sie weder auf Verschulden noch auf gesetzlicher Grundlage, Rechtsgeschäft oder den im Verkehr geltenden Auffassungen beruht. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.
- Unter höherer Gewalt wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen neben dem gesetzlich und durch Rechtsprechung definierten Begriff jede von außen kommende Ursache verstanden, vorhersehbar oder unvorhersehbar, auf die Klink International B.V. keinen Einfluss hat und durch die Klink International B.V. nicht in der Lage ist, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
- Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem: Streik, Aussperrung, Feuer, Wasserschäden, Naturkatastrophen oder sonstige äußere Unglücksfälle, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsbehinderungen, Blockaden, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder sonstige behördliche Maßnahmen, Stillstand oder Verzögerung bei der Lieferung von Rohstoffen oder Maschinenteilen, Arbeitskräftemangel sowie alle Umstände, durch die der normale Geschäftsbetrieb beeinträchtigt wird und infolgedessen die Erfüllung des Vertrags von Klink International B.V. vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
- Klink International B.V. ist ebenfalls berechtigt, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die weitere Erfüllung des Vertrags verhindert, eintritt, nachdem Klink International B.V. ihre Verpflichtungen bereits hätte erfüllen müssen.
- Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien weder verpflichtet, den Vertrag fortzusetzen, noch zu irgendeiner Form von Schadensersatz verpflichtet.
- Sowohl Klink International B.V. als auch die Gegenpartei können während der Dauer der höheren Gewalt die Verpflichtungen aus dem Vertrag ganz oder teilweise aussetzen. Dauert diese Situation länger als zwei Monate an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung ohne gerichtliche Intervention aufzulösen, ohne dass eine Partei Anspruch auf Schadensersatz hat.
- Ist die Situation höherer Gewalt vorübergehender Natur, behält sich Klink International B.V. das Recht vor, die vereinbarte Leistung für die Dauer der Situation höherer Gewalt auszusetzen. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen.
- Hat Klink International B.V. zum Zeitpunkt des Eintritts höherer Gewalt ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt oder kann sie diese noch teilweise erfüllen und kommt diesem Teil eine eigenständige Bedeutung zu, ist Klink International B.V. berechtigt, den bereits erfüllten beziehungsweise noch zu erfüllenden Teil gesondert in Rechnung zu stellen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.